LISTE

Österreichische Stalin-Opfer (bis 1945)

Name: Fanta Leo
Name russisch: Фанта Лео Игнатьевич
Geboren: 30.01.1890, Wien
Beruf: Dreher, Konstrukteur
Ankunft in Russland/Sowjetunion: 1931
Wohnorte in der Sowjetunion: Tula, Moskau
Verhaftet: 24.02.1938, Moskau
Anklage: Spionage, antisowjetische Agitation
Urteil: 26.05.1938, Sonderberatung (OSO), 3 Jahre Lagerhaft
Rehabilitiert: 28.04.1989, Staatsanwaltschaft Moskau
Emigrationsmotiv: wirtschaftliche Emigration
Schicksal: unbekannt
Kurzbiografie: Leo Fanta wurde 1890 in Wien geboren, er war tschechischer Abstammung. Seine Mutter war Schneiderin, seinen Vater lernte er nie kennen. 1918 war Leo Fanta in Deutschland aufgrund der Teilnahme an revolutionären Aktivitäten kurze Zeit in Haft. Auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages mit dem Volkskommissariat für Handel und Industrie fuhr er im Sommer 1931 nach Russland. Anfangs war er in einer Fabrik in Tula beschäftigt, dann in der Fabrik für Messinstrumente GZIP (Государственный завод измерительных приборов) in Moskau. 1933 belegte er den 7. Platz im von der Zeitung Рабочая Москва organisierten Wettbewerb der besten Arbeitskräfte Moskaus. Ab 1934 arbeitete Fanta als Meister in der Fabrik für medizinische Apparate ĖMA (Завод электромедицинской аппаратуры) in Moskau. Er wurde insgesamt 22 Mal prämiiert. Ab August 1937 war er sowjetischer Staatsbürger.
Am 24. Februar 1938 wurde Leo Fanta verhaftet und in die Taganka gebracht. Am 26. Mai 1938 wurde er wegen Spionage und antisowjetischer Agitation zu drei Jahren Lagerhaft verurteilt. Im März 1939 richtete Fanta aus dem Lager (Севжелдорлаг, Gebiet Archangel'sk) einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens an L. P. Berija, in dem er auf die Umstände seines Geständnisses hinwies: er sei mit Fäusten, Riemen und Gummischläuchen so lange geschlagen worden, bis er ein Protokoll unterschrieb, das er überdies kaum verstanden habe. Unter anderem gab er laut diesem Protokoll die Weitergabe geheimer Apparate zu. Der Hinweis, dass der Ingenieur Mendel'son, dem er angeblich die Apparate übergeben habe, nicht verhaftet worden sei, und dass die Apparate nicht geheim seien, weil sie in Moskauer Geschäften zum Verkauf angeboten würden, nützte nichts. Auch ein weiteres Schreiben an Berija aus dem Lagerpunkt Vandyš (Bezirk Konoša) an der Nordeisenbahn half Fanta nicht, ebenso wenig ein weiterer Antrag an Berija im August 1939. Im Juni 1940 wurde das Urteil vom Mai 1938 (drei Jahre Lagerhaft) bestätigt.
Quelle: GARF
Anmerkung: