Österreichische Stalin-Opfer (bis 1945)
Name: Meth Karl
Name russisch: Мет Карл Юлиусович (Юльевич) Geboren: 23.05.1912, Wien Beruf: Hutmacher Letzter Wohnort in Österreich: Wien Ankunft in Russland/Sowjetunion: 03.06.1934 Wohnorte in der Sowjetunion: Moskau, Engels, Leningrad Verhaftet: 02.06.1940, Leningrad Anklage: Spionage, antisowjetische Aktivitäten Urteil: 06.01.1941, Militärtribunal der NKVD-Truppen, Tod durch Erschießen; 15.02.1941, Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR, 20 Jahre Lagerhaft Gestorben: 03.11.1956, Gulag Rehabilitiert: 27.07.1957, Militärkollegium des Obersten Gerichts Emigrationsmotiv: Schutzbund-Emigration Schicksal: im Lager umgekommen Kurzbiografie: Karl Meth wurde 1912 in Wien geboren, er war von Beruf Hutmacher. Er war Mitglied der SDAP ab 1931 und des Schutzbundes ab 1932. Ob er im Februar 1934 in die Kämpfe verwickelt war, ist nicht bekannt. Jedenfalls flüchtete Meth in der Folge in die ČSR und gelangte mit dem zweiten Schutzbundtransport im Juni 1934 nach Russland. Er arbeitete zunächst in einer Hutfabrik in Moskau, war dann Mitglied einer deutschen Theatertruppe in Engels und übersiedelte schließlich nach Leningrad, wo er in einer Druckerei Arbeit fand. Seine Reisen innerhalb der Sowjetunion und seine Freundschaft mit dem zeitweilig als Nazi-Agenten verdächtigten Franz Kroisenbrunner machten ihn in den Augen des Moskauer Schutzbundkollektivs suspekt. Meth heiratete eine deutsche Kommunistin, die im Schutzbundkinderheim arbeitete, und zog mit ihr nach Leningrad. Außerdem war er oft krank, was ihm als "arbeitsscheu" ausgelegt wurde. Zur Zeit seiner Verhaftung war er in einem Leningrader Konditorbetrieb (Кондитерская фабрика имени К.Самойловой) beschäftigt. Über kaum einen anderen Schutzbündler in der UdSSR gibt es so viele parteiinterne Berichte mit negativer Charakterisierung. Im Juni 1937 schlug Ernst Fischer Meths Ausweisung aus der UdSSR vor. Meth wurde am 2. Juni 1940 verhaftet und am 6. Jänner 1941 wegen Spionage und antisowjetischer Aktivitäten zum Tode verurteilt. Dieses Urteil wurde am 15. Februar 1941 in zwanzig Jahre Lagerhaft umgewandelt. Wo und unter welchen Umständen Meth am 3. November 1956 im Gulag ums Leben kann, ist nicht bekannt. Quelle: Parteiarchiv der KPÖ, RGASPI Anmerkung:
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