Österreichische Stalin-Opfer (bis 1945)
Name: Weinzettl Josef
Name russisch: Вайнцеттль Йозеф Geboren: 27.12.1897, Neunkirchen (NÖ) Beruf: Chemiker Letzter Wohnort in Österreich: Neunkirchen Ankunft in Russland/Sowjetunion: 1927 Wohnorte in der Sowjetunion: Mariupol', Novorossijsk Verhaftet: 1933, Mariupol' Anklage: Wirtschafts- und Militärspionage Urteil: 01.03.1934, Ausweisung Emigrationsmotiv: wirtschaftliche Emigration Schicksal: ausgewiesen Kurzbiografie: Dr. Josef Weinzettl, geboren 1897 in Neunkirchen, arbeitete zusammen mit zwei weiteren Österreichern, seinem Bruder Karl Weinzettl und Ing. Richard Krischey für die Niederlassung des international tätigen Warenprüfkonzerns Société Générale de Surveillance in Genf. Josef Weinzettl war ursprünglich wahrscheinlich Schlosser und diente ab 1917 in der k.u.k. Armee, aus der er am 30. November 1918 entlassen wurde. Anschließend arbeitete er bei Brevillier & Urban in Wiener Neustadt. Er absolvierte ein Chemiestudium und bekleidete eine leitende Funktion bei der genannten Schweizer Firma. In der Sowjetunion, in der er ab 1927 tätig war, hielt er sich vorwiegend in Mariupol' (Doneckaja obl.) und in der Hafenstadt Novorossijsk am Schwarzen Meer auf. Er reiste häufig nach Österreich, wo er meist in Hotels wohnte, weil seine Aufenthalte in Wien und Neunkirchen von kurzer Dauer waren. Alle drei Österreicher wurden wegen Wirtschafts- und Militärspionage im November 1933 verhaftet, zuerst Dr. Josef Weinzettl, dann am 10. November 1933 Richard Krischey und zuletzt Karl Weinzettl. Auch der aus Belgien stammende Leiter der so genannten "Kontrollkompagnie" wurde verhaftet sowie einige Deutsche. Die Verhaftungswelle dürfte durch von Josef Weinzettl erpresste "Geständnisse" ausgelöst worden sein. Bundeskanzler Dollfuß setzte sich persölich für Weinzettl ein, weil dieser wie er Mitglied des Cartellverbands (CV) war. Die österreichische Gesandtschaft in Moskau konnte mit ihren Interventionen erreichen, dass alle drei Österreicher Anfang März 1934 nach Österreich ausreisen durften. Quelle: ÖStA Anmerkung:
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