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Allgemeines zur Liste der österreichischen Stalin-Opfer

Wesentliches Kriterium für die Aufnahme in die Liste ist die Verhaftung durch sowjetische Organe (bis zum Ende des Krieges in Europa). In einigen wenigen Ausnahmefällen erfolgte die Verhaftung nicht auf sowjetischem Territorium, sondern in Österreich durch sowjetische Besatzungsorgane. Diese Verhaftungen sind aber nur dann berücksichtigt, wenn es sich bei den Verhafteten um Personen handelt, die zuvor im Auftrag sowjetischer Geheimdienste als Agenten ins Deutsche Reich eingeschleust wurden.

In der Liste werden Personen erfasst, die in einem Zusammenhang mit der Republik Österreich stehen, unabhängig vom Geburtsort oder der Staatsbürgerschaft. Dafür genügt z.B. ein Studium an einer auf dem heutigen Staatsgebiet gelegenen österreichischen Universität oder die Mitgliedschaft in der KPÖ. Als nicht ausreichend wird dagegen ein Geburtsort irgendwo in der k.u.k. Monarchie außerhalb des Gebietes der Republik Österreich und der Dienst in der k.u.k. Armee im Ersten Weltkrieg erachtet. Nicht berücksichtigt sind auch jene jüdischen Österreicher, die 1938/39 vor dem NS-Terror in die baltischen Länder flüchteten und sich nach der sowjetischen Besetzung des Baltikums in der Sowjetunion befanden, sowie die sogenannten Nisko-Juden, die im Herbst 1939 aus dem Generalgouvernement teils freiwillig über die sowjetische Grenze flüchteten, teils von den SS-Schergen über die Grenze gejagt wurden.

Die russischen Namensformen sind in den meisten Fällen aktenmäßig belegt. In einigen Fällen sind nur die russischen Namen bekannt, wodurch sich aufgrund der oft eigenwilligen Transkription der eigentliche Name nicht immer eindeutig eruieren lässt. In den Anmerkungen wird auf Zweifelsfälle oder Varianten in den Unterlagen hingewiesen.

Fallweise wurden Personen mehrmals verhaftet, die Daten sind im Falle mehrmaliger Verhaftung durch Semikola getrennt. Sind Datum (auch nicht das Jahr) oder Ort der Verhaftung nicht bekannt, so fehlen diese Angaben ganz oder teilweise.

Ebenso wird in der Kategorie Urteil vorgegangen, wobei hier zusätzlich die Instanz angeführt wird, die das - in der Mehrzahl der Fälle außergerichtliche - Urteil verhängte. Meist handelt es sich dabei um eine Trojka (тройка, Dreier, auch судебная тройка, "Gerichtsdreier"), sie bezeichnet eine aus drei Personen bestehende Kommission; eine nur aus zwei Personen bestehende Kommission wurde Dvojka (двойка, Zweier, auch верховная двойка, oberster Zweier) genannt. Besonders viele Urteile fällte die Sonderberatung (Особое cовещание, ОСО), die die Institution der Trojka ablöste.

Aufgrund der zahlreichen Gesetzesänderungen in den zwanziger und dreißiger Jahren verzichten wir auf eine ausführlichere Darstellung dieser Instanzen und verweisen dazu auf die Darstellung im von der Russischen Nationalbibliothek herausgegebenen "Ленинградский мартиролог 1937-1938. Том 1, август - сентябрь 1937 г. Редактор А. Я. Разумов.- СПб 1995, S. 33-38."

Quellen: Wie in derartigen Fällen üblich beschränken sich die Quellenangaben auf den Verweis auf die Archive.

Bei den Emigrationsmotiven teilen wir in vier Hauptgruppen:

• Kriegsgefangene des Ersten Weltkriegs

• Kommunistische Emigration

• Wirtschaftliche Emigration, wobei die Uhlfeld-Kolonisten, die als kompakte Gruppe 1926 nach Kasachstan auswanderten, als Untergruppe speziell hervorgehoben werden

• Schutzbund-Emigration, wobei auch hier die Schutzbundkinder, die als kompakte Gruppe im August 1934 nach Moskau gelangten, gesondert hervorgehoben werden.