Im
Zuge der Revolution von 1848 wurde die Idee geboren,
eine Sicherheitstruppe für das gesamte Gebiet der
Habsburgermonarchie zu gründen. Fast wie selbstverständlich
wurde das erfolgreiche lombardische Gendarmerieregiment
als Vorbild für die ganze Monarchie genommen.
Am 8. Juni 1849 bewilligte Kaiser Franz Joseph I
einen Vortrag über die Errichtung einer Gendarmerie
in den Kronlanden.
Jede Infanterie- und Jägerkompanie hatte an die
neue Gendarmerie drei Mann, jede Eskadron zwei Mann
abzugeben. Bei Nichtentsprechen dieser Soldaten
wurden sie auf eigene Kosten zu ihrem Regiment zurückgeschickt.
Durch diese Maßnahme wurden bereits im April 1850
ein Großteil der vorgesehenen Mannesstärke erreicht
und es konnten 16 Gendarmerieregimenter aufgestellt
werden.
Die Gendarmerie war Bestandteil des K.K. Heeres
und ihre Angehörigen der Militärgerichtsbarkeit
unterworfen, ihre Aufgabe war jedoch die Aufrechterhaltung
der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit.
In der Zeit bis 1860 war es der Gendarmerie möglich,
das in den Revolutionswirren entstandene Verbrecherunwesen
einzudämmen. Die Gendarmerie wurde aber durch den
Neoabsolutismus als politische Polizei mißbraucht,
was sie vor allem beim liberalen Bürgertum zum gefürchteten
und gehaßten Instrument der Unterdrückungspolitik
machte.
Nach Österreichs Niederlage gegen Frankreich und
Italien im Jahr 1859 kam es zu einem radikalen Umschwung
der innenpolitischen Verhältnisse. Die zahlreichen
Veränderungen die folgten beinhalteten auch eine
Reduktion des Gendarmeriestandes. Die Gendarmerie
nahm durch diese Maßnahmen nicht nur an Stärke,
sondern auch an Effizienz ab.
1866 wurden die zehn verbleibenden Gendarmerieregimenter
in fünfzehn Landesgendarmeriekommanden umgegliedert.
Die unbefriedigende Situation der Gendarmerie und
die gleichzeitige Notwendigkeit einer effizienten
Sicherheitstruppe ließen den Ruf nach einer Gendarmeriereform
aufkommen. Noch 1868 verabschiedete das Abgeordnetenhaus
eine Resolution über die Neuorganisation der Gendarmerie.
Als erstes Zeichen für die kommenden Änderungen
wurde im Jahr 1871 ein neues Gesetz über die Gebühren
der Gendarmerie eingeführt, das zu wesentlichen
materiellen Verbesserungen führt?
Mit Gesetz von 1876 gliederte man die Gendarmerie
aus dem Verband des stehenden Heeres aus und organisierte
sie neu.
Die Gendarmerie war von nun an ein militärisch organisierter
Wachkörper zur Aufrechterhaltung der öffentlichen
Ordnung, Ruhe und Sicherheit.
Ab
1876 rekrutierte sich die Gendarmerie vor allem
aus Unteroffizieren des Heeres, die nach Prüfung
und Vorlebenserhebung einer Ergänzungsabteilung
zugewiesen wurden, um dort theoretisch geschult
zu werden. Nach fünf Monaten folgte eine Prüfung
und danach die praktische Einschulung.
Das Offizierskorps wurde zum überwiegenden Teil
aus bewährten Truppenoffizieren des Heeres gebildet,
die sich nach einer Probedienstzeit einer kommissionellen
Offiziersdienst-prüfung unterziehen mussten.
Die Konsolidierung des Korps erzielte solche Fortschritte,
dass in den letzten Jahren der Habsburgermonarchie
bereits kriminalistische Pionierarbeit geleistet
werden konnte.
Mit der Einführung der Daktyloskopie, der erstmaligen
Verwendung von Diensthunden und der Verwendung des
Lehrbuches des Wiener Kriminologen Dr. Hans Groß
stand die Gendarmerie an der Weltspitze der Verbrechensaufklärung.
Am Vorabend des großen Krieges hatte die Gendarmerie
einen Stand von 224 Oberoffizieren und 14215 Unteroffizieren
und Mannschaften. |