Kommunistische Partei
Statut der Kommunistischen Partei (KP)
§1 Name
Die Partei heißt Kommunistische Partei (KP)

§2 Aufnahme neuer Mitglieder

I.Für die Mitgliedsaufnahme gelten folgende Voraussetzungen:

I.Für die Mitgliedsaufnahme gelten folgende Voraussetzungen:

a) Der/Die BewerberIn sollte mindestens 10 politische Meinungen vertreten haben.

b) Der/Die BewerberIn muss ein aussagekräftiges Profil haben, welches mit der politischen Linie der KP vereinbar ist.

c) Der/Die BewerberIn darf nicht Mitglied in neonazistischen, rechtsextremen, rassistischen, sexistischen, nationalistischen oder antisemitischen Organisationen Mitglied sein oder entsprechende Standpunkte politisch vertreten.

d)Der/die Antragsteller/in erkennt das Statut und das Selbstverständnis der KP an.

e)Über die Aufnahme entscheidet das Politbüro der KP. Das Politbüro informiert die Mitglieder regelmäßig über neue Mitgliedsanträge.

f) Bestehen Bedenken hinsichtlich der Aufnahme seitens der Mitglieder oder des Politbüros, kann das Politbüro eine 4-tägige Abstimmung über die Aufnahme des Bewerbers starten.Das Ergebnis der Mitgliederabstimmung ist bindend.

II. Aufnahme in die KP

Der/ Die Mitgliederbeauftragte der KP überprüft alle eingehenden Beitrittsgesuche.
Offensichtlich abzulehnende Gesuche lehnt der Mitgliederbeauftrage sofort ab, gibt aber in einem speziellen Faden des KPF Forums dazu eine begründete Notiz zu Protokoll.
Gesuche die der Mitgliederbeauftragte unter formellen Gesichtspunkten (siehe I) für korrekt befindet oder bei denen er sich unsicher ist, werden im PB zur Diskussion gestellt.
Das PB entscheidet mit einfacher Mehrheit über weitere Schritte. (z.B. direkt Aufnahme oder Abstimmung über Aufnahme)
User deren Aufnahmeantrag abgelehnt wurde, oder nach §4 aus der KP ausgeschlossen wurden werden für die KP gesperrt und können nach 2 Monaten einen Antrag auf Aufhebung der Parteisperre stellen. Die Sperre gilt auch für Nachfolgeaccounts.

III. Probemitgliedschaft

1. Ohne vorherige Abstimmung gem. § 2 Abschnitt II aufgenommene Neumitglieder erhalten die Probemitgliedschaft für die Dauer von Abstimmungen, die zum Zeitpunkt der Aufnahme aktiv sind. Sie haben während dieser Zeit die gleichen Pflichten wie alle Mitglieder (siehe § 3), jedoch sind ihre Rechte eingeschränkt. So dürfen sie sich weder an Abstimmungen beteiligen, noch haben sie Leseberechtigung in den Leitungsforen der KP.
Für den Fall, dass zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Abstimmungen aktiv sind, entfällt der Status der Probemitgliedschaft.
2. Für Neumitglieder, deren Aufnahme eine Abstimmung gem. § 2 Abschnitt II vorangegangen ist, beträgt die Probezeit zwei Wochen. Sollten während der Probezeit innerpateiliche Wahlen stattfinden, so verlängert sich die Zeit der Probemitgliedschaft bis zum Ende des Wahlganges.

IV. Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet (neben der Möglichkeit einer Löschung des Accounts) bei:
• Austritt
• Ausschluss. (Siehe §4 der Satzung)

§3 Rechte und Pflichten der Mitglieder:

Alle Vollmitglieder der KP haben, unbeschadet ihrer Funktion(en) in der Partei, gleiche Rechte und Pflichten, insbesondere das aktive und passive Wahlrecht.

Sie sind berechtigt:
1. an der politischen Meinungs- und Willensbildung in der Partei uneingeschränkt mitzuwirken - Vornehmlich durch die Beteiligung am Diskussionsprozess.
2. an allen Zusammenkünften und Beratungen der Partei teilzunehmen; Anträge an die Beauftragten aller Bereiche und an den Vorstand zu stellen.
3. auf Grundlage der programmatischen Ziele ihre Meinung in allen die KP betreffenden Angelegenheiten öffentlich zu äußern.
4. Kritik an allen Beschlüssen, Organen und Mitgliedern der Partei zu üben und ihren Standpunkt öffentlich und in der Partei zu vertreten, wobei Kritik an Mehrheitsbeschlüssen nicht deren Umsetzung behindern darf.
5. auch nach Grundsatzbeschlüssen einen davon abweichenden Standpunkt beizubehalten und in der Partei weiter zur Diskussion zu stellen;
6. sich über alle Partei-Angelegenheiten zu informieren und wahrheitsgemäß informiert zu werden. (Vollmitglieder besitzen Leserecht in allen Foren der KP)
7. bei der Beratung aller Angelegenheiten, die sie selbst betreffen, auf ihre persönliche Anwesenheit zu bestehen.

Pflichten des Mitglieds sind:
1. in allen Ebenen und Foren von dol2day für die Politik und die Ziele der Partei einzutreten. Eine Ausnahme stellen bindende Zielsetzungen und Beschlüsse aus der realen politischen Tätigkeit (z.B. DKP, SAV, SI, GAM, KPÖ, uvm.)dar, die den Beschlüssen der KP konkret widersprechen. Solche Fälle sollten innerparteilich zur Diskussion gestellt und besprochen werden.
2. die Bestimmungen des Statuts zu beachten
3. satzungsgemäß gefasste Beschlüsse zu respektieren und keine Aktivitäten zu entfalten, die geeignet sind, die Umsetzung satzungsgemäß gefasster Beschlüsse zu behindern oder gar zu vereiteln.
4. Sofern der von ihnen vertretene Standpunkt im Widerspruch zu Mehrheitsbeschlüssen der Partei steht, ist bei Erklärungen außerhalb der Partei der Hinweis verpflichtend, dass es sich bei seiner/ihrer Meinung nicht um den Standpunkt der Gesamtpartei handelt.
5. Im Meinungsstreit um die Politik der Partei und ihrer Teilorganisationen zählen Argumente in der Sache und die gegenseitige Achtung in der Form der Auseinandersetzung. Persönliche Diffamierungen, falsche Aussagen, Unterstellungen und Beschimpfungen lassen sich in Ausnahmesituationen emotional geführter Diskussionen erklären. Da sie dem Ansehen der Partei und der Durchsetzung ihrer Anliegen Schaden zufügen, sind fortgesetzte persönliche Diffamierungen, falsche Aussagen, Unterstellungen und Beschimpfungen kein Mittel zur Durchsetzung von Standpunkten und mit einer Mitgliedschaft in der KP unvereinbar.
6. regelmäßig die Parteiseite und die internen Diskussionen aufzusuchen.

§4 Sanktionen gegen Mitglieder und Ausschluss von Mitgliedern

Wer...
* gegen seine Mitgliedsverpflichtungen aus §§ 3 verstößt
* die Mitgliedkriterien aus §§ 2 nicht mehr erfüllt

kann mit Sanktionen belegt werden oder aus der KP ausgeschlossen werden.

Sanktionen:

1. schriftliche Rüge
2. Zurückversetzung in den KandidatInnen-Status
3. zeitlich begrenzter Ausschluss aus der KP, mit anschließender erneuter KandidatInnenzeit

I. reguläres Verfahren

Ein Verfahren auf Sanktion oder Ausschluss kann mit einer Anklage von mindestens 3 Vollmitgliedern in einem gesonderten Faden eröffnet werden.
Die Anklage ist der / dem Angeklagten von den AnklägerInnen per Mail zuzustellen.

Aus der Anklage müssen deutlich hervorgehen a. welches Vergehen gegen die Satzung nach §§4 verfolgt werden soll und b. welche Art der Sanktion gefordert wird.

Nach einer mindestens 10 tägigen Diskussion, kann die Anklage abgestimmt werden.

II. Notfall-Regelung

Im begründeten Notfall kann Paragraph 4 auch unmittelbar von jedem PB Mitglied angewendet werden. Die Anwendung im Notfall ist schriftlich im Forum zu begründen. In diesem Fall ist das reguläre Verfahren (siehe I.) unmittelbar nach der Erfolgten Sanktion und der Begründung des Notfalls in Gang zu setzen.


III. Entzug von Rechten während des Verfahrens

Die Leitung ist befugt angeklagten GenossInnen für die Zeit des Verfahrens ihre Rechte (insbesondere Schreib und Leserechte) in der KP zu entziehen.
Dieses muss gegenüber der Partei im Verfahren begründet werden.
Außerdem ist der / dem angeklagten GenossIn die Möglichkeit zu geben sich jederzeit in dem Verfahrensfaden zu äußern und diesen zu lesen.

§5 Abstimmungen

Abstimmungen finden i.A. geheim statt.
Es kann jedoch eine offene Abstimmung beantragt werden.

Eine gültige Abstimmung erfordert:
* die Teilnahme von mindestens 20 % der aktiven Mitglieder der KP.
* Ankündigung via Rundmail und im Parteiforum
* die Laufzeit von mind. 5 Tagen bis maximal 7 Tagen

Von den Regeln ausgenommen sind Erhebungen und Meinungsbilder

Eine Abstimmung gilt, wenn es im Statut nicht anders geregelt ist, als angenommen bzw. abgelehnt, wenn für die jeweilige Option eine einfache Mehrheit erzielt wurde.
Bei Pattsituationen ist die Abstimmung auf Antrag zu wiederholen.
Eine Pattsituation im Falle eines Mitgliederausschlusses zählt nicht als Entscheid für einen Ausschluß.
Diese Abstimmung über den Ausschluss kann auf Antrag wiederholt werden.

§6 Rundmails

Rundmails werden zum Ankündigen von Parteiinterna-, Dolinterna- oder RL-Aktionen genutzt.
Diese Funktion steht nur den Politbüromitgliedern und Mitgliedern der Kontrollkommission zu.

§7 Politbüro

Dem Politbüro gehören an...

* 2 Parteivorsitzende
Diese übernehmen gleichberechtigt und abgestimmt repräsentative Aufgaben, wie den Parteivorsitzendenchat, die Koordination der Zusammenarbeit mit anderen Parteien und die Vertretung der Partei nach Außen. Außerdem koordinieren sie die Arbeit der (Gesamt-)Leitung.
* 2 Mitgliederbeauftragte
Funktion in der Mitgliederaufnahme siehe §2 Des Weiteren betreuen die Mitgliederbeauftragten neue Mitglieder und KandidatInnen und wirbt aktiv Mitglieder in der Community
* 2 Programmbeauftragte
Einbringung neuer Vorschläge von Programmpunkten (unter Einbeziehung und Mitarbeit anderer GenossInnen), Leitung der Diskussion im Programmforum, schließlich Überarbeitung des Entwurfs im Laufe von Diskussionen und Abstimmung.
* Parteiinternabeauftragte/r
- ist Vertrauensperson und Ansprechpartner für parteiinterne Schlichtungen und Vermittlungen.
- kümmert sich um innerparteiliche Streitigkeiten und sonstige innerparteilich Probleme.
- kümmert sich um parteiinterne Koordinationen, wie z. B. die Organisation von Chat-Versammlungen.
* Beauftragte/r für Antifaschismus und Sicherheit
- Beobachtung der Aktivitäten der Faschisten in DOL.
- Beobachtung der Aktivitäten der Faschisten im sonstigen Internet.
- Untersuchung von Zusammenhängen im RL.
- Entwicklung eines Konzeptes zum Schutz von GenossInnen, die von den Faschisten in DOL angegriffen werden.
- Entwicklung eines Konzeptes von Gegenstrategien gegen die Faschisten

Alle 4 Monate wird das PB neu gewählt.
Jede/r KP - Genossin/Genosse kann nur EIN Amt gleichzeitig ausüben. Bekundet jemand sein Interesse für mehrere Wahlfunktionen, so werden die einzelnen Wahlgänge nacheinander abgehalten, beginnend mit der Wahl zum Parteivorsitz und danach für das zweite Amt, für das er/sie kandidieren möchte. Die Vorschlagsfrist endet in jedem Falle vor Beginn der zuerst stattfindenden Wahl.
Die Wahlen finden geheim statt. Die Wahlen finden als mind. 6 Tage dauernde Abstimmungen statt, die bei Beginn und 2 Tage vor Ende durch den/die Parteiinternabeauftragte/n in Rundmails bekannt gegeben werden.
Die Wahl ist bei einer relativen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig. Bei den doppelt besetzten Positionen Parteivorsitzende, Mitgliederbeauftragte und Parteiprogrammbeauftragte sind bei 3 oder mehr Kandidaturen, vorbehaltlich der relativen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, die 2 Kandidatinnen/Kandidaten mit dem besten Stimmergebnis gewählt.
Für die Wahl zur Besetzung der KoK gilt dies entsprechend

§8 Webmaster
Der Webmaster wird durch das Politbüro vorrangig aus den Reihen der Parteimitglieder, im Notfall aber auch aus den Reihen der Nichtmitglieder ernannt. Er ist inhaltlich ausschließlich den Anweisungen des Politbüros verpflichtet und hat inhaltliche Änderungsvorschläge mit diesem zu beraten. Bei optischen Veränderungen der Page kann er zudem eine 3-tägige Abstimmung einleiten.


§9 Kontrollkommission (KoK)
Die Kontrollkommission besteht aus 3 Mitgliedern. Sie dient zur Überwachung des Politbüros. Sie wird alle 4 Monate zusammen mit der PB-Wahl gewählt.Ein KoK-Mitglied kann nicht gleichzeitig Mitglied des Politbüros sein.Die Kontrollkommission legt jeweils zum 1. des Monats Rechenschaft über ihre Arbeit, Kritik an der Arbeit des Politbüros und die Arbeit des Politbüros allgemein in einem Extra-Thread ab. Sie kann bei Antrag eines Mitglieds oder bei eigenen Zweifeln an der Arbeit des Politbüros eine Abstimmung über die Abwahl des betreffenden Politbüromitgliedes starten. Fällt diese 4 Tage dauernde Abstimmung positiv für einen Abwahlantrag aus, so wird dieser gestellt durch eine wiederum 4 Tage dauernden Abstimmung. Beide Abstimmungen müssen durch Rundmail angekündigt sein.

§10 Änderungen an der Satzung
Änderungen an der Satzung müssen mit 3/4 Mehrheit der abgegebenen Stimmen in einer geheimen 5 Tage dauernden Abstimmung angenommen werden um gültig zu werden.

§11 Bündnisse
Bündnisse mit anderen Parteien z. B. für ein Kanzlerwahlbündnis oder etwaige Zusammenarbeit müssen von einer relativen Mehrheit der abgegebenen Stimmen in einer geheimen 7 Tage dauernden Abstimmung angenommen werden, um gültig zu werden.

§12 Kanzlerkandidat
§12 Kanzlerkandidat
(1) Falls die Partei einen eigenen Kanzlerkandidaten aufstellt (dies muss erst in einer geheimen 5 Tage dauernden Abstimmung mit relativer Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden) muss dieser in einem dafür eingerichteten Thread 4 Wochen vor Kanzlerwahl genannt sein. Der Kanzlerkandidat muss dann in einer geheimen 7 Tage dauernden Abstimmung mit relativer Mehrheit der abgegebenen Stimmen angenommen werden.
(2) Wird ein KP-Mitglied als Kanzlerkandidat von einem Bündnis vorgeschlagen, an dem die KP beteiligt ist, kann die in Absatz 1 vorgesehene Nominierungsfrist entfallen und die Abstimmung nach Absatz 1 verkürzt werden.