PATIENTINNENINFORMATION
Physiotherapie PatientInneninformation
Vor Antritt einer physiotherapeutischen Behandlung brauchen Sie eine Verordnung von ihrem behandelnden Hausarzt oder Facharzt. (die Verordnung sollte auf „Neurophysiologische Behandlung 60 Minuten“ ausgestellt werden, da jede Querschnittsymptomatik einer neurophysiologischen Behandlungsintervention bedarf) Für die Verordnung müssen Sie bei ihrer Krankenversicherung eine Bewilligung vom Chefarzt einholen.Die Bezahlung sollte wenn möglich nach jeder einzelnen Therapie erfolgen, die Rechnung erhalten Sie am Ende der Behandlungsserie. Mit der bewilligten Verordnung und der Rechnung erhalten sie dann nach Ende der Behandlungsserie einen Anteil der Therapiekosten zurück. Im Falle einer Zusatzversicherung können sie den Selbstbehalt dort einreichen und erhalten den Differenzbetrag zurück. Dafür benötigen Sie die Kopien von Verordnung, Honorarnote und Refundierungsbeleg der Pflichtversicherung.
Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch über die Physiotherapeutin, die Anzahl sowie die Dichte der Termine richtet sich nach ihrem individuellen Bedarf sowie den gemeinsamen terminlichen Möglichkeiten. Eine eventuelle Terminabsage bitten wir Sie bis einen Tag vor der gebuchten Therapie bekanntzugeben, ansonsten muss die Therapie verrechnet werden.
Die Therapieserie beginnt mit einer Befundung. Gemeinsam werden dann die Inhalte der Therapieserie sowie eine motorische Zielvorstellung erarbeitet. Ihre Therapie wird von ihrem Physiotherapeuten begleitend befundet und dokumentiert. Die Unterlagen bleiben beim Physiotherapeuten, können aber auf Ihren Wunsch am Ende der Therapie in Kopie ausgehändigt werden.
Das physiotherapeutische Angebot umfasst die Behandlung der verletzten Nervenstrukturen – des Rückenmarkes mit der Anwendung der Reflexlokomotion nach Vojta, sowie das Erreichen der größtmöglichen Selbständigkeit durch gezieltes funktionelles Training ( Erlernen von Funktionen des Alltags wie Drehen und Aufsetzen, Umgang mit dem Rollstuhl und anderen Hilfsmitteln). Das Erhalten der körperlichen Funktionen und die Prävention von Sekundärschäden wird mit dem Spektrum der physiotherapeutischen Maßnahmen wie Atemtherapie, Manuelle Therapie, sowie dem Erarbeiten von Eigenprogrammen realisiert.
Falls nötig wird auch ein Hausbesuch durchgeführt (dann benötigt Ihre Verordnung auch den Passus „Hausbesuch“).
Massage Patienteninformation
Mit häusärztlicher Verordnug bekommt der Klient bei Zusatz-Privatversicherung den jeweilen Betrag rückerstattet.Diese Datei als pdf-File herunterladen: Infodatei