Konsument - DAS ÖSTERREICHISCHE TESTMAGAZIN
Februar 1995
WOHNZIMMER
Statt "Bettenburgen" und Touristenhotels Urlaub in einer
Villa in Frankreich, einer Wohnung in London oder einem Bungalow in Florida?
Was für viele kaum erschwinglich ist, bekommen manche Zeitgenossen
gratis. Zwar läuft dies nicht ohne Gegenleistung ab, doch handelt
es sich dabei um etwas durchwegs Legales, nämlich Haus- und Wohnungstausch
auf Basis gegenseitigen Vertrauens.
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Kommt ein Tausch zustande, wird der Briefwechsel rege,
denn ange- fangen von der Betreuung der Zimmerpflanzen und Haustiere über
die Über-gabe der Schlüssel (häufig durch Freunde), die
Anzahl der zu benützenden Räume, das (Wieder-)Auffüllen
des Kühlschrankes bis hin zur eventuellen Benützung des Autos
gilt es, möglichst klare Vereinbarungen zu treffen, um Mißverständnissen
und Ärgernissen vorzubeugen. Mit Mißgeschicken, die einem selbst
genauso hätten passieren können, muß man natürlich
rechnen, bestätigen die von Konsument befrag-ten Teilnehmer.
Das Gelingen des Tausches hängt sehr von der eigenen Kompromiß- bereitschaft und Flexibilität hinsichtlich Termin, des Urlaubsortes und vielleicht sogar des Urlaubslandes ab. All jene, die nicht als Eigentümer die freie Verfügbarkeit über ihr Heim besitzen, soll-ten übrigens mit der Hausverwaltung absprechen, ob sie ihre vier Wände überhaupt fremden Personen zur Be-nützung überlassen dürfen. Um sicherzugehen, sollten schließlich auch ein paar Versicherungs- fragen geklärt werden. Grundsätzlich bleibt die Haushaltsver- sicherung aufrecht. Versicherungsexperten raten, die zuständige Versicherung zu informieren und den Versicherungsschutz schriftlich bestätigen zu lassen. Eine 100prozentige Absicherung gibt es nicht. Was letztlich vorhanden sein muß, ist einmal mehr das gegenseitige Vertrauen. Zit.aus: Konsument 2/1995, S.22
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