Konsument - DAS ÖSTERREICHISCHE TESTMAGAZIN            Februar 1995 

WOHNZIMMER
STATT HOTEL
Gleichgesinnte Tauschen im Urlaub ihr Heim und sparen damit Hotelkosten.

Statt "Bettenburgen" und Touristenhotels Urlaub in einer Villa in Frankreich, einer Wohnung in London oder einem Bungalow in Florida? Was für viele kaum erschwinglich ist, bekommen manche Zeitgenossen gratis. Zwar läuft dies nicht ohne Gegenleistung ab, doch handelt es sich dabei um etwas durchwegs Legales, nämlich Haus- und Wohnungstausch auf Basis gegenseitigen Vertrauens.
Damit die Tauschwilligen zusammenfinden, widmet sich die in Österreich vertretene gemeinnützige Organisation Intervac Austria der Adressenvermittlung per Katalog: Pro Urlaubsjahr erscheinen 4* Kataloge,  in denen sich, nach Ländern geordnet, die Tauschan- gebote befinden. Die Beschreibung der Tauschobjekte erfolgt mittels spezieller Buchstabenkürzel. Sie geben Auskunft über Größe, Aus- stattung und Lage des Hauses oder der Wohnung sowie über die bevorzugten Urlaubsländer und Daten der Tauschwilligen. 
Die Kontaktaufnahme selbst erfolgt grundsätzlich ohne Einschal- tung der Organisation in Eigeninitiative, schriftlich oder telefonisch, wobei - so eine der von Konsument befragten Tauscherfahrenen - rasch klar wird, ob die potentiellen Partner "miteinander können".

Kommt ein Tausch zustande, wird der Briefwechsel rege, denn ange- fangen von der Betreuung der Zimmerpflanzen und Haustiere über die Über-gabe der Schlüssel (häufig durch Freunde), die Anzahl der zu benützenden Räume, das (Wieder-)Auffüllen des Kühlschrankes bis hin zur eventuellen Benützung des Autos gilt es, möglichst klare Vereinbarungen zu treffen, um Mißverständnissen und Ärgernissen vorzubeugen. Mit Mißgeschicken, die einem selbst genauso hätten passieren können, muß man natürlich rechnen, bestätigen die von Konsument befrag-ten Teilnehmer.
Das Gelingen des Tausches hängt sehr von der eigenen Kompromiß- bereitschaft und Flexibilität hinsichtlich Termin, des Urlaubsortes und vielleicht sogar des Urlaubslandes ab. All jene, die nicht als Eigentümer die freie Verfügbarkeit über ihr Heim besitzen, soll-ten übrigens mit der Hausverwaltung absprechen, ob sie ihre vier Wände überhaupt fremden Personen zur Be-nützung überlassen dürfen.
Um sicherzugehen, sollten schließlich auch ein paar Versicherungs- fragen geklärt werden. Grundsätzlich bleibt die Haushaltsver- sicherung aufrecht. Versicherungsexperten raten, die zuständige Versicherung zu informieren und den Versicherungsschutz schriftlich bestätigen zu lassen. Eine 100prozentige Absicherung gibt es nicht. Was letztlich vorhanden sein muß, ist einmal mehr das gegenseitige Vertrauen. 

Zit.aus: Konsument 2/1995, S.22
*Stand 1995
 

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