Bestattung Lang eU
Telefon: 02234/73324
Wir helfen im Trauerfall und sind Tag und Nacht,
auch an Sonn- und Feiertagen für Sie erreichbar.
 
Was ist zu tun?
 
Ist der Verstorbene im Krankenhaus oder Pflegeheim:
  • Rufen Sie die Bestattung an – wir sagen Ihnen, was zu tun ist und welche Wege wir für Sie erledigen können
Ist der Verstorbene zuhause:
  • Verständigen Sie bitte den Hausarzt bzw. Notarzt
  • Und rufen Sie die Bestattung an – wir informieren Sie über die weiteren Schritte und holen den Verstorbenen ab, nachdem der Hausarzt oder Notarzt den Tod festgestellt und die schriftliche Anordnung zur Abholung ausgestellt hat

Wir sind rund um die Uhr erreichbar unter Bestattung Lang 02234/73324!

Richten Sie die persönliche Kleidung für den Verstorbenen her bzw. bringen Sie diese zu uns in die Bestattung (wählen Sie Kleidung aus, die der Verstorbene gerne getragen hat - es müssen nicht schwarze oder dunkelblaue Kleidungsstücke sein - bitte keine Schuhe)

Zur Beurkundung am Standesamt (Sterbeurkunden) benötigen wir
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein
  • Meldezettel
  • Heiratsurkunde
  • bei Akademikern: urkundlicher Nachweis des akademischen Grades
  • wenn verwitwet: Sterbeurkunde des Ehepartners
  • wenn geschieden: Scheidungsdekret
  • wenn zu Haus verstorben: Anordnung zur Abholung von Notarzt bzw. Polizei und Notarztprotokoll
  • oder Anzeige des Todes
Bezüglich der Graböffnung brauchen wir die Grabdaten (Grabnummer oder Name und Sterbejahr des letzten Verstorbenen)

Für Gedenkbilder können Sie uns ein Foto bringen

Auch Polizzen einer Lebensversicherung oder einer Sterbeversicherung (Wiener Verein) können zur Verrechnung mit den Begräbniskosten zur Bestattung gebracht werden.


Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Alle Kosten erfahren Sie beim Aufnahmegespräch.
Zu den eigentlichen Leistungen des Bestatters kommen u. a. noch Kosten der Drucksorten, Blumen und Kränze, Sterburkunde, musikalischen Leistungen, Kirche bzw. des Redners, der Friedhofsverwaltung und des Steinmetz, ev. Überführungskosten und die Bezahlung der Einäscherung.