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Das Pfleggericht Wildenstein


Als "Pfleger" in Wildenstein wird zum ersten Male ein Wilhelm Milwanger') im Jahre 1419 ausdrücklich genannt, weshalb das Pflegamt schon an dieser Stelle mit einigen Worten im Allgemeinen besprochen sein.
Die Genüsse der Herrschaft Wildenstein waren bisher öfters bevorzugten Personen als Gnadenbezeugungen gewährt worden, nun aber wurde dieses Pfleggericht "zu mehrerer Hülff und Handhabung des Salzwesens" dem Amte Gmunden einverleibt. Daher hieß der Pfleger zu Wildenstein "Unterpfleger", war als solcher dem Salzamtmanne zu Gmunden (auch "Oberpfleger" genannt) untergeben und hatte den "Dienst", Zins, Robot etc. einzubringen, sowie überhaupt die Gerichtsbarkeit über alle Vergehen (vorzüglich in Salinenangelegenheiten) im ganzen der "Festung Wildenstein urbaren" Bezirke.
Um den Übeltäter "mit embsigen Fleiß nachsetzen und zu Gefenknuß bringen" zu können, durfte er "jederzeit ain aygen Roß" (= ein eigenes Pferd) halten, könnte aber ohne Ermächtigung des Salzamtmannes (Oberpflegers) keine Geldbußen auferlegen, sondern nur mit Wasser und Brot strafen, wozu die tiefliegenden, lichtlosen Kerkerräume des Turmes von Wildenstein dienten.
Bei etwaigen Versammlungen der Leute (bei Jahrmärkten etc.) in den zu Wildenstein gehörigen Flecken mußte er im
mer "verrufen" lassen, daß keiner sich ohne des Salzamtmannes Erlaubnis von den Gründen der Herrschaft an andere Orte begeben dürfe "bei Verlierung seiner Haab und Güetter und Leibesstraff` (= bei Verlust seiner Habe und Güter und Leibesstrafe).
Alle Käufer und Güterteilungen mußten mit Vorwissen des Pflegers geschehen und jeder, der ein Gut außerhalb des Rayon von Wildenstein erbte oder kaufte, hatte das sogenannte "Freygeld" zu zahlen, welches für je 10 Pfund Pfennige ein Pfund dieser Münze betrug.
In der Folge kamen die Pfleger mit den später auftauchenden Marktrichtern in vielfache Konflikte, wodurch immer größere Mißhelligkeiten entstanden, welche in den "Reformationslibellen" und durch die "Polizey-Ordnung" vom Jahre 1576 geregelt wurden. Darüber wird später Ausführlicheres mitgeteilt werden

Kanzler, G. J., Geschichte des Marktes und Kurortes Ischl samt Umgebung von den ältesten Zeiten
bis zur Gegenwart, Ischl, 1881, Seite 95 und 96

Copyright by IHV - Auszug aus 'Mitteilungen' Folge 23 / 1997

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