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Das Pfleggericht Wildenstein
Als "Pfleger" in Wildenstein wird zum ersten Male ein Wilhelm
Milwanger') im Jahre 1419 ausdrücklich genannt, weshalb das Pflegamt
schon an dieser Stelle mit einigen Worten im Allgemeinen besprochen
sein.
Die Genüsse der Herrschaft Wildenstein waren bisher öfters
bevorzugten Personen als Gnadenbezeugungen gewährt worden, nun
aber wurde dieses Pfleggericht "zu mehrerer Hülff und Handhabung
des Salzwesens" dem Amte Gmunden einverleibt. Daher hieß
der Pfleger zu Wildenstein "Unterpfleger", war als solcher
dem Salzamtmanne zu Gmunden (auch "Oberpfleger" genannt) untergeben
und hatte den "Dienst", Zins, Robot etc. einzubringen, sowie
überhaupt die Gerichtsbarkeit über alle Vergehen (vorzüglich
in Salinenangelegenheiten) im ganzen der "Festung Wildenstein urbaren"
Bezirke.
Um den Übeltäter "mit embsigen Fleiß nachsetzen
und zu Gefenknuß bringen" zu können, durfte er "jederzeit
ain aygen Roß" (= ein eigenes Pferd) halten, könnte
aber ohne Ermächtigung des Salzamtmannes (Oberpflegers) keine Geldbußen
auferlegen, sondern nur mit Wasser und Brot strafen, wozu die tiefliegenden,
lichtlosen Kerkerräume des Turmes von Wildenstein dienten.
Bei etwaigen Versammlungen der Leute (bei Jahrmärkten etc.) in
den zu Wildenstein gehörigen Flecken mußte er im
mer "verrufen" lassen, daß keiner sich ohne des Salzamtmannes
Erlaubnis von den Gründen der Herrschaft an andere Orte begeben
dürfe "bei Verlierung seiner Haab und Güetter und Leibesstraff`
(= bei Verlust seiner Habe und Güter und Leibesstrafe).
Alle Käufer und Güterteilungen mußten mit Vorwissen
des Pflegers geschehen und jeder, der ein Gut außerhalb des Rayon
von Wildenstein erbte oder kaufte, hatte das sogenannte "Freygeld"
zu zahlen, welches für je 10 Pfund Pfennige ein Pfund dieser Münze
betrug.
In der Folge kamen die Pfleger mit den später auftauchenden Marktrichtern
in vielfache Konflikte, wodurch immer größere Mißhelligkeiten
entstanden, welche in den "Reformationslibellen" und durch
die "Polizey-Ordnung" vom Jahre 1576 geregelt wurden. Darüber
wird später Ausführlicheres mitgeteilt werden
Kanzler,
G. J., Geschichte des Marktes und Kurortes Ischl samt Umgebung von den
ältesten Zeiten
bis zur Gegenwart, Ischl, 1881, Seite 95 und 96
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by IHV - Auszug aus 'Mitteilungen' Folge 23 / 1997