
Führerscheinuntersuchung
Information zur ärztlichen Untersuchung
nach § 8 Führerscheingesetz
Sehr geehrte FührerscheinwerberInnen!
Wie Sie sicherlich wissen, ist für alle Personen, die das Erlangen
des
Führerscheins anstreben, eine ärztliche Untersuchung erforderlich.
Um Ihnen den diesbezüglichen Ablauf zu erleichtern, möchte
ich Sie auf
folgende Punkte hinweisen:
Bitte einen Lichtbildausweis (Pass,
Personalausweis, Führerschein,
Studentenausweis, Schülerausweis, Niederlassungsnachweis etc.)
mitbringen.
Ein Mopedausweis ist nicht gültig.
Für KontaktlinsenträgerInnen:
Ab 1.10.2011 ist für Gruppe 1 und 2 keine augenärztliche
Verträglichkeitsbescheinigung mehr erforderlich. Wenn Sie Brillen
und Kontaktlinsenträger sind, können Sie entweder mit
Brillen oder mit Kontaktlinsen kommen. Wenn Sie nur Kontaktlinsenträger
sind, bitte mit Kontaktlinsen kommen.
WICHTIG! Bitte Kontaktlinsen-Behältnis
mitbringen, Sie müssen die Kontaktlinsen zur Sehprüfung
herausnehmen.
Für BrillenträgerInnen:
Führerschein Gruppe 2
(Klasse C1, C, D, E zu C): Brillenglasbestimmung erforderlich.
Eine Brillenglasbestimmung erhalten Sie bei Ihrem Optiker.
Sie darf nicht älter als 6 Monate sein.
Führerschein Gruppe 1 (Klasse A, B,
E zu B): keine Brillenglasbestimmung erforderlich.
WICHTIG! Bitte mit
Brillen zur Untersuchung kommen.
Honorarsätze laut Gesundheitsverordnung:
für Gruppe 1 (Klasse A und B, E zu B) € 35.-
für Gruppe 2 (Klasse C1, C, E, D, G) € 50.-
für Gruppe 1 und 2 € 50.-
für Wiederholungsuntersuchungen Gruppe 2 € 30.-
Termine für die
Ordination Pragerstr.92/ Stg 7,
1210 Wien
Jeden Freitag nach telefonischer Vereinbarung unter 0676/ 4140451
Ordination Furtwänglerplatz
8, 1130 Wien
Montag bis Donnerstag nach telefonischer Vereinbarung unter
0676/4140451
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